Kosten
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Tagesseminar
Tages-Seminar KH-Detektiv

Ergänzung der IHK-Unterrichtung

Durch die IHK-Unterrichtung und der Sachkundeprüfung gemäß § 34 a Abs. 1 Satz 5 der Gewerbeordnung wurde eine rechtlich exakt vorgegebene berufliche Zulassungsvoraussetzung für die Tätigkeit der Kaufhausdetektive benannt und stellt eine wichtige Maßnahmen für den Verbraucherschutz dar.

Die Unterrichtungsmaterialien sind rechtlich fundiert, sehr umfassend und für die betroffenen Bewacher äußerst anspruchsvoll.

Allerdings tragen sie nicht speziell zur fachkundlichen Qualifizierung der Kaufhausdetektive bei.

Detekteien mit Schwerpunkt Einzelhandel versuchen diesen Unterrichtungsmangel durch Eigeninitiative über die gezielte Einweisung der Neueinstellungen und deren Arbeitsplatzqualifizierung zu kompensieren.

Allerdings belegt die tägliche Praxis, dass dadurch oftmals Schwierigkeiten in der Einsatzorganisation auftreten; die wiederum zu einer völlig unzureichenden praktischen Befähigung führen.

Die Folge daraus sind nicht nur unzufriedene Auftraggeber und mögliche Auftragsverluste, sondern es ergeben sich auch schwerwiegende rechtliche und personelle Risiken, die zu erheblichen finanziellen Verlusten führen können, z.B. durch Lohnfortzahlungen bei körperverletzungsbedingten Ausfällen, Schmerzensgeldforderungen von Geschädigten sowie Schadensregulierungen bei falschen Anschuldigungen.

Zur Minimierung dieser Risiken und zur Behebung von Qualifizierungslücken in der beruflichen Praxis bietet die ZAD auf Ihre individuellen Bedürfnisse aufgebaute Fortbildungsveranstaltungen in Form von Tagesseminaren an.



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