Stiftungszweck

- Sammlung, Einordnung und Aufarbeitung von Berichten, Urteilen, Veröffentlichungen, wissenschaftlichen Abhandlungen, Literatur, Fachbeiträgen usw. aus Presse, Funk oder anderen Medien.

- Förderung des Gedankenaustausches zwischen allen an einer positiven Rechtsentwicklung interessierten Bürgern, Organen, Institutionen, Amtsträgern, Behörden usw., sowie den rechtshelfenden Berufen.

- Förderung von Forschung und Wissenschaft auf allen Gebieten des Rechts, auch auf rechtsverwandten- und Neben-Gebieten.

- Förderung der beruflichen Ausbildung, und der Wirkungsmöglichkeiten aller rechtshelfenden Berufe.

- Erarbeitung von Empfehlungen, Gutachten und Stellungnahmen zu allen rechtlichen, rechtspolitischen oder rechtsverwandten Themen und Problemen.

- Förderung und Pflege des Gedankenaustausches mit ausländischen Institutionen, Organen, Universitäten, Behörden, Organisationen, Vereinigungen, rechtshelfenden Berufen usw.

- Erforschung von Hintergründen, deren Analyse und Darstellung, sowie die Empfehlung und Planung von Problemlösungen.

- Erarbeitung, Erstellung und Herausgabe von eigenen Veröffentlichungen zu allen rechtlichen, rechtspolitischen oder rechtsverwandten Themen und Problemen, einschließlich aller Nebengebiete, wie auch zu Themen und Problemen der rechtshelfenden Berufe.

- die Veranstaltung von Kongressen, Seminaren, Schulungs-Kursen usw. über ausgesuchte Themen und Probleme.

- Vergabe von Anerkennungen, Belobigungen, Ehrungen oder auch Auszeichnungen etc. an Einzelpersonen, Institutionen, Vereinigungen, Organe usw., welche im Sinne der Zielsetzung dieser Stiftungs-Satzung besonders herausragende Leistungen erbracht, bzw. die Stiftung selbst durch außergewöhnliche Unterstützung entweder in Form einer uneigennützigen hochwirksamen Mitarbeit oder durch nicht unerhebliche finanzielle Hilfe gefördert haben.



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