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Stiftung Gesellschaft & Recht e.V.

SEIT 1985 – DIE “STIFTUNG GESELLSCHAFT & RECHT”


Die Stiftung Gesellschaft & Recht e.V. wurde am 15. Dezember 1985 gegründet und ist beim Amtsgericht Berlin (VR34629) eingetragen.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es, die positive Rechtsentwicklung im Sinne des Grundgesetzes durch Stärkung des Rechtsbewußtseins aller Bürger zu fördern, sowie das Verhältnis der Gesellschaft zum geltenden Recht, zu rechtlichen Organen und zu rechtshelfenden Berufen zu erforschen, darzustellen und zu unterstützen.

Präambel

Ausgehend von dem Glauben an naturgegebene, in der Verfassung verankerte und vom Staat garantierte unveräußerliche Grundrechte bejahen wir die Verantwortung des einzelnen Bürgers vor den Mitmenschen und dem Staate und damit seine rechtliche Verpflichtung gegenüber den Lebens- und Wirkungs-Gemeinschaften, denen er angehört. In diesem Sinne erstreben wir die Stärkung und Förderung des Rechtsbewußtseins des einzelnen Bürgers zum Wohle des gesamten Volkes.

Aufgaben

  • Sammlung, Einordnung und Aufarbeitung von Berichten, Urteilen, Veröffentlichungen, wissenschaftlichen Abhandlungen, Literatur, Fachbeiträgen usw. aus Presse, Funk oder anderen Medien.
  • Förderung des Gedankenaustausches zwischen allen an einer positiven Rechtsentwicklung interessierten Bürgern, Organen, Institutionen, Amtsträgern, Behörden usw. sowie den rechtshelfenden Berufen.
  • Förderung von Forschung und Wissenschaft auf allen Gebieten des Rechts, auch auf rechtsverwandten- und Neben-Gebieten.
  • Förderung der beruflichen Ausbildung, und der Wirkungsmöglichkeiten aller rechtshelfenden Berufe.
  • Erarbeitung von Empfehlungen, Gutachten und Stellungnahmen zu allen rechtlichen, rechtspolitischen oder rechtsverwandten Themen und Problemen.
  • Förderung und Pflege des Gedankenaustausches mit ausländischen Institutionen, Organen, Universitäten, Behörden, Organisationen, Vereinigungen, rechtshelfenden Berufen usw.
  • Erforschung von Hintergründen, deren Analyse und Darstellung, sowie die Empfehlung und Planung von Problemlösungen.
  • Erarbeitung, Erstellung und Herausgabe von eigenen Veröffentlichungen zu allen rechtlichen, rechtspolitischen oder rechtsverwandten Themen und Problemen, einschließlich aller Nebengebiete, wie auch zu Themen und Problemen der rechtshelfenden Berufe.
  • die Veranstaltung von Kongressen, Seminaren, Schulungs-Kursen usw. über ausgesuchte Themen und Probleme.
  • Vergabe von Anerkennungen, Belobigungen, Ehrungen oder auch Auszeichnungen etc. an Einzelpersonen, Institutionen, Vereinigungen, Organe usw., welche im Sinne der Zielsetzung dieser Stiftungs-Satzung besonders herausragende Leistungen erbracht, bzw. die Stiftung selbst durch außergewöhnliche Unterstützung entweder in Form einer uneigennützigen hochwirksamen Mitarbeit oder durch nicht unerhebliche finanzielle Hilfe gefördert haben.