Das BiBB installierte im Herbst 1991, aufgrund einer Weisung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft (BMBW), das Vorhaben 4.015 “Berufliche Fortbildung zum anerkannten Detektiv“.
Zur Beratung dieses Verfahrens berief das BiBB einen Fachbeirat. Dieser wurde beauftragt, das BiBB bei der Erarbeitung eines dem (BMBW) vorzulegenden Verordnungsentwurfs “Fortbildung zum Geprüften Detektiv” und eines Vorschlags für die künftige Ordnungstätigkeit zu beraten.
Das BiBB veröffentlichte 1996 und 1999 Wissenschaftliche Diskussionspapiere über „Detektive und Sicherheitsdienstleistungsberufe“, in denen das Tätigkeitsfeld der Detektive im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Untersuchung stand, da der stark expandierende Bereich der Sicherheitsdienstleistungen bis heute einen hohen Bedarf an Qualifizierung bedarf.
Das Ziel der Studie bestand darin, zu erforschen, ob Aus- und/oder Fortbildung von der Branche akzeptiert wird und realisiert werden kann. Ein diese Untersuchung begleitender Fachbeirat und ein ergänzendes Fachgremium haben auf der Basis der vorgelegten Forschungsergebnisse einen Qualifikationskatalog entwickelt, dokumentiert und veröffentlicht.Die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Arbeit tragen zur Entwicklung und Erarbeitung von Aus- und Fortbildungsregelungen im Sicherheitsdienstleistungsbereich bei.
Arbeiten & Ergebnisse
(Auszug)
In der Beratung des Fachbeirats wurde festgestellt, dass der unterstellte Grundkonsens der Beteiligten noch nicht hergestellt sei, insbesondere der der Sozialparteien.
Deshalb entschloss sich das BiBB, eine gezielte Recherche durchzuführen, in der Qualifikationsbedarf von Detektiven und Kaufhausermittlern überprüft und in ein zweckmäßiges Verhältnis gesetzt wird.
Diese Recherche hat auch das nähere Umfeld dieser Berufe berücksichtigt, so insbesondere die Qualifikationen von Bewachungs- und Werkschutzpersonal. Es war ferner zu prüfen, wie die bestehenden (Kammer-)Regelungen in ein sinnvolles Verhältnis zueinander zu setzen seien.
Wegen der Dringlichkeit einer Lösung zog das BIBB aus den genannten Vorarbeiten die folgende Zwischenbilanz:
Es schlug vor, zwischen den Funktionsfeldern der Dienstleistungen zur Ermittlung von sicherheitsrelevanten Informationen (Detektivwesen) und der Dienstleistungen zur Gewährleistungen von Schutz und Sicherheit von Personen, Objekten, Transporten, Behörden/Unternehmen (Sicherheitsdienste) zu unterscheiden.
Für beide Bereiche sollten eigene Fortbildungsberufe geschaffen werden: Der “Geprüfte Detektiv” und eine Leitungs- / Führungskraft für Sicherheitsdienstleistungen.
Untersuchungsauftrag
(Auszug)
Als grundsätzliche Ziele des Forschungsauftrages waren vom Bundesinstitut für Berufsbildung vorgegeben:
- Ermittlung und Erfassung der Berufssituation im Hinblick auf den Qualifikationsregelungsbedarf in den sicherheitsrelevanten Berufen
- Durchführung einer Befragung bei berufstypisch gewählten Befragungsorten und -personen in Form von 8 Fallstudien, um die unterschiedlichen Tätigkeitsanforderungen und Tätigkeitsprofile sowie sich daraus ergebende Qualifikationsprofile und Qualifikationsregelungsbedarfe bei Detektiven und Kaufhausdetektiven im Rahmen der sicherheitsrelevanten Berufe deutlich werden zu lassen.
- Durchführung von mindestens 3 Interviews für den Berufsbereich Detektive, 2 Interviews für den Berufsbereich Kaufhausdetektive, jeweils ein Interview in den Bereichen Wachschutz und Werkschutz, ein Interview für einen weiteren Bereich.
- Herausarbeiten vergleichbarer Qualifikationsanforderungen, um über Niveau und Abgrenzungsfragen zwischen den einzelnen sicherheitsrelevanten Bereichen und ihren Tätigkeits- und Qualifikationsprofilen Klarheit zu schaffen.
- Lieferung von Grundlagen und Kriterien, in welchem Verhältnis neue Fortbildungsregelungen zur bestehenden Fortbildungsregelung “Geprüfte Werkschutzfachkraft” stehen können und sollten.
Untersuchungsfragen
(Auszug)
Im folgenden werden stichpunktartig die wichtigsten Problem- und Erhebungsfelder genannt, die in der Befragung sowohl hinsichtlich der Auswahl der Interviewpartner als auch hinsichtlich der Fragestellung im Befragungsinstrumentarium zusätzlich berücksichtigt wurden:
- zunehmende Bedeutung des Bereichs Wirtschaftskriminalität.
- Entwicklungstendenzen und zukünftige Verschiebungen – weg von klassischen Tätigkeitsfeldern (z.B. in Richtung Datenschutz, Computerkriminalität, Kommunikationstechnologien, organisierte Kriminalität, grenzüberschreitende Ermittlungen im europäischen Binnenmarkt) und daraus erwachsende zukünftige Qualifikationsanforderungen.
- unterschiedliche Anforderungen an Detektive und Kaufhausdetektive (Bewachungs- und Interventionsfachkräfte, § 34a GewO).
- Verhältnis der in der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen und des möglichen Spektrums der tatsächlichen Tätigkeiten in ihrer arbeitsinhaltlichen Dimension; Frage der Vorqualifikationen.
- Überschneidungen mit den Aufgabenbereichen des betrieblichen Werkschutzes, privater Wachdienste und anderer Sicherheitsdienste.
- psychologische Aspekte (Einfühlungsvermögen, Auftreten, Observierungsmethoden…).
- soziale Handlungskompetenz, situatives Verhaften – Kostenbewußtsein, Kundenorientierung.
- Rechtsbewußtsein.
Qualifikationsprofil
(Dieses Qualifikationsprofil fußt auf den bisherigen Arbeiten des BiBB.)
Funktionsbild: Ermittler von Informationen zur Weitergabe an dritte Auftraggeber,
und zwar zur
1. Wahrnehmung des Schutzes und der Sicherung im Rahmen vertraglich vereinbarter allgemeiner und besonderer Schadensabwehr.
2. Mitwirkung bei der Aufklärung von Ordnungsverstößen und Straftaten, unbeschadet der Befugnisse von Staatsanwalt, Ordnungsbehörden und Polizei.
Im einzelnen hat der Detektiv/die Detektivin die folgenden Aufgaben wahrzunehmen:
– Beobachtung und Observation
– Durchführen von Ermittlungen
– Sicherstellung von Beweismitteln (einschließlich Tatortuntersuchung und Spurensicherung)
– Erhebung, Sammeln, Bewerten von Daten
– Erteilen von Auskünften
– Aktenführung und -bearbeitung.
Zulassungsvoraussetzungen:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Ermittlungsdienst oder
2. eine sechsjährige Berufspraxis von der mindestens zwei Jahre im Ermittlungsdienst abgeleistet sein müssen.
3. Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Als Mindestalter zur Zulassung für die Prüfung gilt das vollendete 20. Lebensjahr.
Qualifikationsprofil/Prüfungsfächer:
Grundlagen der Detektivtätigkeit:
1.1. Rechtliche und gesellschaftlich-wirtschaftliche Grundlagen der Detektivtätigkeit,
1.2. Grundsätze für den Umgang mit Menschen
Kriminalistik:
2.1. Kriminaltaktik
2.2. Kriminaltechnik.
Quellangaben
Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung, Der Generalsekretär Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin
- “Detektive und Sicherheitsdienstleistungsberufe” Wissenschaftliche Diskussionspapiere Heft 21 (1996) Michael Burgwald / Anka Pawlik-Borutta
- “Die Zukunft der sicherheitsrelevanten Berufe” Wissenschaftliche Diskussionspapiere Heft 40 (1999) Anka Borutta / Michael Burgwald / Frank Jander