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Historie des Detektivgewerbes

ERMITTLER IM DIENSTE DER WIRTSHAFT

Es gibt seit etwa 135 Jahren Detekteien in Deutschland, deren Ermittler im Dienste der Wahrheitsfindung in der Gesellschaft stehen.

Das stetige wirtschaftliche und politische Zusammenwachsen der Staaten Europas sowie die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft blieben auch auf die Entwicklung des Detektivgewerbes nicht ohne Einfluß. Weltweite Tätigkeiten der Detektive über alle Grenzen hinweg sind heute eine Selbstverständlichkeit.

Ebenso der Zusammenschluß von Detektivverbänden zur “Internationalen Kommission der Detektiv-Verbände (IKD)” sowie von Detektiven in einem Weltverband, der “World Association of Detectives (WAD)“.

Für die Tätigkeit der Privaten Ermittler gilt das Gewerberecht. Die so genannten Kaufhausdetektive gehören gewerberechtlich zum Bewachungsgewerbe. Die Arbeit der Privaten Ermittler/Detektiven ist von daher mit der der “Kaufhausdetektive” in keiner Weise vergleichbar.

Zu Anfang der Detektivtätigkeit lagen die Betätigungsfelder fast ausschließlich im privaten Bereich. Im Zuge der Industrialisierung kamen dann auch Aufträge aus der Wirtschaft hinzu. Bis etwa Mitte 1977 blieb der private Bereich der Schwerpunkt detektivischer Ermittlungstätigkeit. Dies änderte sich grundlegend mit dem neuen Scheidungsrecht ab Juli 1977, mit dem das Schuldprinzip durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt wurde. Heute kommen ca. 70 bis 80 Prozent der Detektivaufträge unmittelbar oder mittelbar aus der Wirtschaft und nur noch knapp 20 Prozent aus dem privaten Bereich.
Ein Schwerpunkt detektivischer Tätigkeit ist u.a. die ‘Allgemeine Wirtschaftskriminalität’.

Es gibt heutzutage fast keinen Lebensbereich mehr, in dem Detektive nicht als Partner und Helfer für in Bedrängnis oder gar Not geratene Menschen bei der Suche nach Wahrheit zur Verfügung stehen.

Ein Privater Ermittler wird nur tätig, wenn seitens seines Auftrgagebers das Berechtigte Interesse nachgewiesen wird, da dem Ermittler nicht mehr Rechte als jedem anderen Bürger unseres Landes zustehen. Außerdem unterliegt er uneingeschränkt den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG).

Zusammenfassend kann, unabhängig von dem nicht mit Geld aufzuwiegendem ideellen Nutzen für die Gesellschaft und den einzelnen Bürger, festgestellt werden, dass durch die Arbeit der Privaten Ermittler/Detektive der deutschen Wirtschaft und damit direkt oder indirekt der Gesellschaft, ein jährlicher Schaden von 22 – 25 Milliarden Mark erspart, also ein Verlust in der genannten Höhe von mindestens 25 Milliarden Mark verhindert wird.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Detektive für die Gesellschaft und den einzelnen Bürger unseres Landes unverzichtbar sind und ein Stück Allgemeingut darstellen, auf das auch in Zukunft zum Wohl von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft nicht verzichtet werden kann. Detektive leisten somit insgesamt auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in unserem Lande.