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Bildungsplan für Detektive

(vom 21. Febr. 1989, ergänzt am 01.Okt. 1992), erarbeitet in Gemeinschaft mit den Berufsverbänden für Detektive in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin:

– Bundesverband Deutscher Detektive e.V., Bonn (BDD)
– Bund Internationaler Detektive e.V., Frankfurt/M. (BID)
– Deutscher Detektiv-Verband e.V., Frankfurt/M. (DDV)

mit Unterstützung der
– Internationalen Kommission der Detektivverbände, Wien (IKD) durch die Autoren Prof. Siegfried W. BERG, Manfred DESSAUManfred W. KOCKS.

– Herausgeber: Stiftung Gesellschaft & Recht, Sitz Geldern
Zur Boeckelt 20, 47608 Geldern

Vorwort

Detektive/Detektivinnen sind wichtige Gewährsträger öffentlicher Sicherheit. Unter “öffentliche Sicherheit” wird nach allgemeiner Meinung die Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Eigentum sowie der Rechtsordnung und der grundlegenden Einrichtungen des Staates verstanden.

Der Detektiv/die Detektivin ist Vertrauensträger besonderer Art. Dieses von der Allgemeinheit und dem jeweiligen Auftraggeber in ihn/sie gesetzte Vertrauen bedarf ausreichenden Schutzes. Speziell in den Bereichen des Eigentumsschutzes und der Wahrung individueller Bürgerrechte sind Detektive/Detektivinnen regelmäßig in Anspruch genommen. Sie bieten mittels ihrer Aktivitäten konstruktive Lösungsmöglichkeiten.

Ihre Eigeninitiative und Risikobereitschaft ist vielfach Voraussetzung eines verbesserten Rechtsschutzes für Bürger dieses Staates. Letztlich gehört zur detektivischen Tätigkeit die Bereitschaft, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen und ein hohes Maß an Eigeninitiative zu erbringen.

Voraussetzung ist daher persönliche Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Berufsausübenden genauso wie fachliche Eignung.
Die nachfolgenden standesrechtlichen Vereinigungen, die die Mehrzahl der organisierten gewerblichen Detektive/Detektivinnen in Deutschland vertreten

– BDD – Bundesverband Deutscher Detektive e.V., Bonn
– BID – Bund Internationaler Detektive, e.V., Frankfurt/M.
– DDV – Deutscher Detektiv-Verband e.V., Frankfurt/M.

fordern deswegen, den Schutz des Bürgers durch Detektive/Detektivinnen auf hohem fachlichen Niveau zu gewährleisten. Sie verfolgen über die

ZENTRALSTELLE FÜR DIE AUSBILDUNG IM DETEKTIVGEWERBE (ZAD)

in Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft – die berufliche Bildung für Detektive / Detektivinnen als Fortbildungsmaßnahme im Rahmen der Erwachsenenbildung.

Solange der für die Ausbildungsberufe zuständige Bundesminister von der Ermächtigung nach § 46 Abs. 2. BBiG (Berufsbildungsgesetz), berufliche Fortbildungslehrgänge durch Rechtsverordnung zu regeln, in Bezug auf die Ausbildung im Detektivberuf keinen Gebrauch macht, haben die genannten Standesvereinigungen die ZAD beauftragt, die Berufsbildung für Detektive/Detektivinnen zu koordinieren und zu fördern.

Präambel

Die berufsständischen Vertretungen für Detektive/Detektivinnen in Deutschland betrachten die erfolgreiche Detektivtätigkeit als einen bedeutenden Schutz für Bürger, die in Wahrnehmung ihrer Rechte auf detektivische Beweisbeschaffung nicht verzichten können.

Detektive/Detektivinnen, die das Gewerbe anmelden, werden im allgemeinen als “Privatdetektive/Privatdetektivinnen” bezeichnet, und zwar unabhängig davon, ob Sachkenntnisse vorhanden sind oder nicht. Eine Sachkundeprüfung ist nach der Gewerbeordnung nicht vorgesehen.

Die detektivische Schutzfunktion durch Beweisbeiträge für betroffene Bürger kann nur dann wirksam werden, wenn sie sich dauerhaft auf qualifizierte Detektivtätigkeit stützt.

Die Detektivverbände fordern deswegen den Schutz des Bürgers durch qualifizierte

Geprüfte Detektive/Geprüfte Detektivinnen

und verfolgen in Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft die Berufsausbildung für Detektive/Detektivinnen als Fortbildungsmaßnahme im Rahmen der Erwachsenenbildung. Die Qualifikation des einzelnen Detektivs/der einzelnen Detektivin wird deshalb nach Abschluß der mehrgliedrigen Bildungsmaßnahme in einer Prüfung unter Beweis gestellt und berechtigt nach erfolgreichem Abschluß zur Berufsbezeichnung “Geprüfter Detektiv/Geprüfte Detektivin”.

Detektivleistungen

Detektive und Detektivinnen erfüllen unterschiedliche Aufgaben, die in der Mehrzahl der Fälle folgenden Problembereichen zugeordnet werden können:

Beweishilfe für Strafprozesse
Bei Vergehen oder Verbrechen gegen die Person, das Eigentum oder ideelles Besitztum

Ehe und Partnerschaft / Untreue eines Partners
* Unterhalt * Versorgung * Erziehungsgewalt

Personenstandsüberprüfungen
Vaterschaftsprozesse * Ermittlungen zum personellen Hintergrund

Diebstahl, Unterschlagung und Betrug von und bei Wirtschaftsgütern
Material-, Warendiebstahl und Unterschlagung * betrügerische Praktiken bei Warenbewegungen * Belegkontrolle zwecks Feststellung von Unterschlagungsmengen * Klärung von Fehlbeständen * Leistungsbetrug

Personenkontrolle und Überwachung
Bewerberprüfung auf kriminelle Vergangenheit oder negative Verhaltensweisen bei bisherigen Arbeitgebern * Beweiserhebung zum Abrechnungsbetrug * Ermittlungen und Beobachtungen gegen Untreue * Prüfung der Identität * Aufenthaltsermittlungen * Arbeitgeberfeststellungen

Schutz gegen Konkurrenzübergriffe und unlautere Wettbewerbspraktiken
Abwehr von Betriebsspionage * Aufspüren von Abhörgeräten * Aufdeckung und Verhinderung von Sabotage * Prüfung bei Verrat von Betriebsgeheimnissen * Schutz von Geheimnisträgern * Untersuchungen bei Angriff auf den Ruf einer Institution * Aufdeckung unzulässiger Abwerbung * Prüfung bei Konkurrenzmanipulation * Bekämpfung krimineller Praktiken im Rabattwesen * Prüfung betrügerischer Reklamationen * Aufdeckung von Konkurrenztätigkeit eigener Mitarbeiter * Durchführung von Preisüberwachung * Untersuchung von Verstößen gegen Wettbewerbsverbote

Markt- und Informationskontrollen
Verhinderung illegaler Informationsbeschaffung * Präventivmaßnahmen gegen illegales Marketing und Kontaktpersonen.

Spezielle sonstige Probleme der Wirtschaft und der Verwaltungen
Fälschungen von Vertriebsunterlagen * Untreue bei Mitgesellschaftern * Gefälschter Waren- und Belegverkehr * EDV- und Datendelikte

Finanz- und Kredituntersuchungen
Aufdeckung von: Schwindelfirmen in verschiedenen Märkten * Fälschungen von Vertragsunterlagen * Erstattungs- und Subventionsschwindel * Luftgeschäften * Wertvortäuschung durch Überbewertung von Grundstücken * Sittenwidriger Darlehensbeschaffung * zum Eigennutz verwendeter Gelder, die treuhänderisch verwaltet werden sollten * Wechselreiterei und Anlagenschwindel

Gebrauchsmuster-, Urheber- und Patentverletzungen
Leistungen mit dem Ziel der Aufdeckung von Verletzungen und zum Schutz von Verfahrensgeheimnissen * Aufspüren von Raubkopien im Buch-, Video- und Tonwesen * Feststellung von Markenpiraterie

Versicherungsmißbrauch
Zeitliche Manipulationen bei Versicherungsabschluß (z.B. kurz nach Schadensereignis) * Betrügerische Versicherungsabschlüsse bei vorgetäuschten Adressen * Betrügerisches Vortäuschen eines Versicherungsfalles durch fingierte Unfälle * Herbeiführung eines Versicherungsfalles * Betrügerisches Ausnutzen eines Versicherungsfalles a) bei Bezug von Renten trotz wiederhergestellter Gesundheit, b) im Rahmen von Kfz-Versicherungen

Werks- und Betriebsschutz
Erarbeitung von Kontrollplänen durch Netzplantechnik (zeitlichen Funktionen und Arbeitsabläufen angepaßt) * Kontrolle der Organe und Arbeiten des Werkschutzes * Fehlerquellenfeststellung im Sicherheitssystem * Behebung von Sicherheitsmängeln

Sonstige Schutz- und Bewachungsaufgaben
Fabrikat- und markenunabhängige Beratung vor Einbau von Sicherungs- und Kontrollanlagen * Überwachung von Personen und Waren durch technische Einrichtungen * Begleitschutz für gefährdete Personen * Abwehr der Bedrohung von Geheimnisträgern oder Zeugen.

Berufsbildung

(01) Der Detektivbewerber/die Detektivbewerberin
Die für detektivische Berufsbildung notwendigen schulischen und fachlichen Voraussetzungen sind im Kapitel “Befähigungsnachweis für geprüfte Detektive/geprüfte Detektivinnen” (IV.) dargestellt. Zur Berufsausübung sind Flexibilität, Organisationskenntnisse, logisch-kombinatorisches Denkvermögen, ausgeprägte Verläßlichkeit und Unbescholtenheit Grundvoraussetzungen. Aufgrund der für die Berufsausübung notwendigen menschlichen Reife sollten Bewerber/Bewerberinnen für den Detektivberuf mindestens 21 Jahre alt sein. Ausnahmen können nur in detailliert begründeten Fällen zugelassen werden.

(02) Berufsbildungsgang
Die Berufsbildung zum “Geprüften Detektiv/Geprüfte Detektivin” erfolgt in der Praxis als Detektivpraktikant/in. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse können entweder ganz oder teilweise im Direktunterricht oder auch im Rahmen eines Fernstudiums in Kombination mit Direktunterricht vermittelt werden. Diese Berufsbildungsmethode erfordert vom Detektivpraktikanten/von der Detektivpraktikantin neben der praktischen Arbeit eine intensive Weiterbildung über drei Elemente

– individuelles eigenes Studium
– praxisbegleitende Ausbildung und
– ergänzende Kurzseminare

(03) Erstes Berufsbildungsjahr
Während des Praktikums im ersten Berufsbildungsjahr wird der Praktikant/die Praktikantin von den jeweils begleitenden Ausbildern mit anfallenden Aufgaben vertraut gemacht, zu den einzelnen Maßnahmen hinzugezogen und auf die persönliche Eignung, Auffassungsgabe und Anpassungsfähigkeit getestet. Neben der praktischen Arbeit werden die für die erste Berufsbildungsstufe wesentlichen theoretischen Kenntnisse durch Studienbriefe zum Selbststudium übermittelt. Gegen Ende des ersten Berufsbildungsjahres wird in einem mehrtägigen Seminar der bis dahin im Fernunterricht behandelte Lehrstoff nochmals durchgearbeitet und anhand von Fällen der Praxis geübt. Dem Detektivpraktikanten/der Detektivpraktikantin ist nach der Ableistung des ersten Berufsbildungsjahres von dem verantwortlichen Ausbilder eine Bescheinigung auszuhändigen, in der zum Ausdruck kommt, ob die weitere Berufsbildung befürwortet wird.

(04) Zweites Berufsbildungsjahr
Neben der praktischen Detektivarbeit, bei der der Praktikant/die Praktikantin entsprechend dem Ausbildungsstand auch zum Teil selbständige Aufträge erhält, ist die Beschäftigung mit den für die spätere Berufsausübung wichtigen theoretischen Grundkenntnissen erforderlich; dies geschieht

– durch die regelmäßig erscheinenden Studienbriefe sowie
– ein mehrtägiges Abschlußseminar für Praktikanten am Ende des zweiten Berufsbildungsjahres.

Wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind und der Praktikant/die Praktikantin der Auffassung ist, zu den im Berufsbildungsprogramm dargestellten Themen ausreichendes Wissen und durch Detektivleistungen ausreichende Praxiskenntnisse erworben zu haben, ist der Ausbilder verpflichtet, dem Detektivpraktikanten/der Detektivpraktikantin die erbrachten Leistungen zu bescheinigen, damit eine Anmeldung zur Prüfung erfolgen kann.

(05) “Geprüfter Detektiv/Geprüfte Detektivin”
Mit erfolgreicher Prüfung weist der Detektivpraktikant/die Detektivpraktikantin nach, dass er/sie die wesentlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt, die notwendig sind, die verschiedenen Detektivleistungen zum Schutz von berechtigten Interessen erbringen zu können.

(06) Die Ausbilder
Als Ausbilder werden selbständig tätige Detektive/Detektivinnen anerkannt, soweit sie ihr Fachwissen nachweisbar durch Teilnahme an einschlägigen Fach- und Fortbildungsseminaren oder in vergleichbaren Einrichtungen ergänzen. Für spezielle Ausbildungsbereiche werden Detektive, Kriminalisten, Juristen und andere qualifizierte Sachverständige beigezogen.

(07) Berufsbildungsgremien
Berufsbildungsfragen werden von der ZENTRALSTELLE FÜR DIE AUSBILDUNG IM DETEKTIVGEWERBE (ZAD) in Abstimmung mit den führenden berufsständischen Vertretungen und den Industrie- und Handelskammern bearbeitet.

(08) Bildungseinrichtungen
Als Bildungseinrichtungen dienen Lehrinstitute der berufsständischen Vereinigungen des deutschen Detektivgewerbes, die IHK-Bildungswerke, Akademien und vergleichbare Einrichtungen, die von der ZENTRALSTELLE FÜR DIE AUSBILDUNG IM DETEKTIVGEWERBE (ZAD) als geeignet anerkannt sind.

(09) Übersicht über den methodischen und organisatorischen Ablauf der theoretischen Berufsbildung

Die Vermittlung des theoretischen Bildungsteils kann auf drei unterschiedlichen Weisen erfolgen.