Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland etablierte sich am 11. Juni 1950 der erste überregionale Berufsverband der Detektive mit dem Namen “Bund Deutscher Detektive e.V.“ (BDD). Er wurde beim Amtsgericht Hannover ins Vereinsregister eingetragen. Mit Urkunde vom 08. August 1952 wurde dieser Detektivbund im Verbandsregister beim Bundeswirtschaftsministerium als Berufsverband registriert
Die Auflösung des alten VDD erfolgte am 20. Dezember 1950.
Ab 1953 wurden immer wieder von Verbandseite, wie schon in den zwanziger Jahren, Versuche unternommen, eine Erlaubnispflicht für den Zugang zum Detektivgewerbe zu erreichen.
Desgleichen wurden Initiativen zur Anerkennung des Detektivberufes als Lehrberuf gestartet.
Die Bemühungen gegenüber dem Gesetzgeber blieben aber erfolglos und wurden jeweils negativ beschieden.
Als Konsequenz daraus wird durch Beschluß der Hauptversammlung des BDD vom 15. Juni 1957 ein “Lehrinstitut” eingerichtet, das den Auftrag hat, die Weiterbildung der Mitglieder durchzuführen.
Durch immer neue Gewerbeanmeldungen von Detekteien kam es am 25. Juli 1960 in Köln zur Gründung eines neuen Verbandes mit dem Namen “Bund Internationaler Detektive e.V.“ (BID).
Da viele Detekteien auch im Auskunfteigewerbe tätig waren und diese sich in einem Detektivverband nicht genügend repräsentiert sahen, erfolgte am 24. September 1961 in Frankfurt/Main die konstituierende Versammlung eines neuen Verbandes, der sich “Zentralverband der Auskunftei-, Detektei- und Inkasso-Untemehmen e.V.” (ZV) nannte. Er hatte seinen Sitz in Berlin.Nachdem sich die Detekteien/Auskunfteien und die Inkassountemehmen getrennt hatten, nannte sich der Verband dann “Zentralverband der Detekteien und Auskunfteien (ZV)“.
Bei den Mitgliedern von zwei älteren Detektivverbänden, nämlich dem “Bund Deutscher Detektive (BDD)” und dem “Zentralverband der Detekteien und Auskunfteien (ZV)” wuchs durch die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa die Erkenntnis, dass eine Bündelung der Kräfte notwendig war.
Sie fanden sich deshalb am 05. Juli 1983 zu der Gründungsversammlung eines neuen Gesamtverbandes in Friedrichsdorf/Hessen zusammen. Dieser Gesamtverband erhielt den Namen “Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) e.V.“.