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Leistungserfordernisse

In der heutigen Zeit sollte der Private Ermittler die Bereitschaft zu regelmäßiger Weiterbildung besitzen, denn sein Aufgabengebiet erweitert sich ständig durch das Auftreten neuer Deliktarten.

Der Beruf des Private Ermittlers/Detektivberuf kann sowohl von Männern als auch von Frauen ausgeübt werden. Das Mindestalter sollte 24 Jahre betragen; nach oben ist die Altersbegrenzung offen.

Als Vorbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Tätigkeit bei Polizei, Bundesgrenzschutz oder Bundeswehr erwünscht.

Der Bewerber sollte zu hoher beruflicher Mobilität bereit sein, da Ermittlungseinsätze oft Wochen oder auch Monate in Entfernung von Wohnort und Familie stattfinden.

Unbedingt erforderlich ist der Führerschein Klasse 3. Bereits vorhandene Kenntnisse im Umgang mit technischen Geräten wie Fotoapparaten, Videokameras, Funkgeräten und Computern sind ebenso wie Kenntnisse auf dem Gebiet des Rechts sehr nützlich.

Die wünschenswerten Persönlichkeitsmerkmale eines Bewerbers sind die Neigung zu selbständiger, eigenverantwortlicher Tätigkeit, Befähigung zu planvoller, systematischer Arbeit, gutes Wahrnehmungs- und Erinnerungsvermögen, logisch-kombinatorisches Denken und die Fähigkeit, mündlich und schriftlich präzise formulieren zu können.

Weitere wichtige Merkmale sind Einfallsreichtum und Flexibilität, Einfühlungsvermögen beim Umgang mit Menschen, Ausdauer, psychische Stabilität und Verantwortungsbewusstsein. Verschwiegenheit und Diskretion sind für den Private Ermittler notwendig und verpflichtend.

Körperliche Voraussetzungen sind gute gesundheitliche Konstitution und Belastbarkeit. Das Seh- und Hörvermögen ist von großer Wichtigkeit.

Es ist zu bedenken, dass ein Private Ermittler meist keine geregelte Arbeitszeit hat. Er sollte bereit sein, Schichtdienst und Überstunden abzuleisten.