Insbesondere dort, wo die Strafverfolgungsbehörden noch nicht eingeschaltet werden können, weil der Tatverdacht nicht hinreichend belegt werden kann, kommen Detektive zum Einsatz. Abwehr und Aufklärung von Konkurrenzspionage, Betrug, Produktpiraterie, Unterschlagung, Diebstahl, Veruntreuung, Geheimnisverrat stellen dabei nur einen Teil der Arbeitsgebiete.
Nach einer Studie von PricewaterhouseCoopers hatten 55,3 % der befragten Unternehmen zahlreiche Gründe dafür, dass eine Strafverfolgungsbehörde nicht eingeschaltet wurde. Diese Entscheidung wurde häufig getragen von den Befürchtungen, um eine negative Öffentlichkeitswirkung, den langen juristischen Prozessen und auch der Einschätzung, dass die Strafverfolgung oder die Chancen für die Rückführung der gestohlenen Vermögensgegenstände unzureichend seien.
Die Klischees vom „Schnüffler“ sind seit Jahren in der Praxis überholt, haben sich aber durch die fehlende Transparenz der Ermittlungsarbeit auf den unterschiedlichsten Arbeitsgebieten, bis heute noch nicht vollends beseitigen lassen.
Bei jährlich 1,5 Milliarden € an Primärschäden durch kriminelle Handlungen im Wirtschaftsbereich wächst der Bedarf an fachlich qualifizierten privaten Ermittlern. Nicht nur Aufklärung stehen dabei im Vordergrund, sondern auch die Prävention und Risikoidentifizierung.
Mittlerweile werden nach Umfragen im BDB etwa 85 – 90 % aller Aufträge durch Klienten aus der Wirtschaft erteilt. Der Detektiv in „Ehesachen“ gehört eher der Vergangenheit an.
Es gibt keine Branche, in denen bisher Privatermittler noch nicht zum Einsatz gekommen sind!
Der hohe Ausrüstungsstandard, die Einbindung und Qualifizierung von Spezialisten in den Ermittlungsteams und auch die Nutzung modernen Know hows sind unweigerlich mit einem hohen finanziellen Einsatz bei Beauftragung von Detektiven verbunden. Stundensätze von 50 – 80 €, ohne Zuschläge, stehen dabei für das Mittelfeld der üblichen Honorarsätze bei Ermittlungen, Observationen und Recherchen.