Ähnlich der Situation der zwanziger Jahre sah es in Deutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges aus.
Militärpolizei und Länderpolizeien waren in der Nachkriegszeit nur schwer in der Lage, die Rechte des Bürgers zu sichern und die Kriminalitätsbekämpfung wirkungsvoll durchzuführen. Die Ausgangslage zur Gründung von Detekteien war daher günstig.
Schon am 27. Februar 1946 kam es in München zur Gründung des “Verbandes Deutscher Detektive e.V.“ (VDD), der in einem Schreiben vom 15. Juni 1946 an den Münchener Oberbürgermeister einen Bestand von 101 Mitgliedern aus allen vier Besatzungszonen angab.
Im Oktober des gleichen Jahres wurde in den drei westlichen Besatzungszonen die reine Detektivtätigkeit zugelassen.
Allerdings bestimmte der Kontrollrat mit Gesetz 42 vom 23. September 1946 eine Lizenzpflicht für Auskunfteien und Detekteien. Die Erteilung der Lizenz setzte sowohl eine persönliche als auch fachliche Eignung voraus.
Mit der Einführung der Gewerbeordnung im Jahre 1948 entfiel die Lizenzpflicht. In der sowjetischen Besatzungszone wurde das Detekteigewerbe 1947 verboten.
Der Verband Deutscher Detektive erhielt dann durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft am 31. Januar 1947 die Genehmigung, den Namen des Verbandes zu ändern. Der neue Verbandsname lautete “Verband der Detekteien und Privat-Auskunfteien“; die Kurzbezeichnung VDD wurde beibehalten.
Anfang 1949 kam es wieder zu einer Namensänderung des Verbandes. Er führte nun die Bezeichnung “Verband Deutscher Detektive und Privatauskunfteien, Landesverband Bayern (VDD) e.V.” mit Sitz München.