Die ab dem Jahr 2000 wirkenden veränderten rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Regelungen in einem gesamteuropäischen Wirtschaftsraum und die europaweite Harmonisierung des Gewerbeeinstiegs erfordern zeitgemäße Überlegungen und Denkansätze sowie zukunftsweisende als auch praktikable Lösungen in nahezu jedem Dienstleistungsbereich. Hinzu kommt, dass Ermittlungsdienstleistungen Dienstleistungen spezieller Art sind, die bestimmte Grundvoraussetzungen und -qualifizierungen erfordern.
Im Vergleich der jährlich veröffentlichten kriminalpolizeilichen Statistik (KPS) ereignen sich in Deutschland gegenwärtig mehr strafrechtlich relevante Delikte als vor zehn Jahren und belasten damit unverhältnismäßig die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte – abgesehen von bundesweiten Haushaltsbeschränkungen und einer reduzierten Personalsituation im Behördenbereich.
Demzufolge bieten zunehmend Privatpersonen (Detektive) Ermittlungs-Dienstleistungen auf privatvertraglich vereinbarter Basis (Dienstleistungsvertrag) an, die von der Überwachung von Personen, der Beweissicherung, der Feststellung von Zeugen, der rechtsverwertbaren Dokumentation von strafrechtlich relevanten Ereignissen als auch deren Aufklärung bis hin zur Anzeige von Beschuldigten reichen. Demgemäß steigen aber auch damit die Anforderungen an die Qualifikation der Detektive, um derartig anspruchsvolle Leistungen überhaupt erbringen zu können. Dies erfordert aber auch die Schaffung anerkannter Möglichkeiten der Qualifizierung, über die die bestimmte Wissensaneignung und Wissenserweiterung nachgewiesen werden können.
Daher ist die Branche der privaten Ermittler und Detektive mehr den je angehalten, gemeinsam das Qualitätsbild von Ermittlungsdienstleistungen zu definieren und dementsprechend die Zugangsvoraussetzungen als auch die Kriterien einer beruflichen Fortbildung festzulegen.