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Mangelnde fachliche Kenntnisse

Auf der einen Seite ist eine von Jahr zu Jahr sprunghaft ansteigende Kriminalität bei gleichermaßen fallenden Aufklärungsquoten festzustellen, auf der anderen Seite steht die geradezu ängstliche Verweigerungshaltung des Staates, interessierten Helfern eine anerkannte oder gar universitäre Ausbildung zu ermöglichen, gemeint ist. außerhalb der Polizei. Bedenkt man in diesem Zusammenhang, dass im gewerblichen Sicherheitsbereich fast mehr Menschen beschäftigt werden als bei der Polizei, ist um so weniger nachvollziehbar, dass der Staat Berufszulassungsregeln für Detektive verweigert.“

Diese Aussage ist aktueller den je, da die Kriminalität in eine andere Dimension hineinwächst – der Staat dem Verbrechen jedoch immer ohnmächtiger gegenübersteht.

Die Kriminalität der Zukunft

In weiteren Überlegungen bezüglich der Tendenzen in der Kriminalitätsentwicklung nennt Landespolizeipräsident i.R., Dr. Alfred Stümper, recht interessante Punkte:

  • Die Kriminalität der Zukunft wird in eine ganz andere Dimension hineinwachsen
  • Eine wirksame Verbrechensbekämpfung muss bereits im Vorfeld einsetzen
  • Wir werden mit bisher nicht bekannten Begehungsmodalitäten konfrontiert sein
  • Ausprägung völlig neuer Möglichkeiten der Geldverrechnung über verschleierte Wege der Industrie-, Forschungs-und Wirtschaftsspionage bis zu vielfachen Firmenverflechtungen, auch im internationalen Bereich, die eine Basis für Vermögensmanipulationen und für Vermögensdelikte abgeben werden, die im Augenblick noch gar nicht zu übersehen sind.

Sicherlich hat dies vorrangige Bedeutung für den Ausbau der Strafpolitik und der Ableitung und Umsetzung geeigneter Konzepte bei den Strafverfolgungsbehörden. Aber diese Schere klafft in der Bewältigung derartiger Aufgaben immer weiter auseinander. Deshalb eröffnen sich breitere Betätigungsfelder für die privaten Ermittler.

Die Aufgaben der Detektive werden immer komplexer, und die Anforderungen an den Detektiv bedingen stärkere Professionalisierung. Bisherige Formen der Wissensvermittlung und Wissensaneignung (z.B. “Selbststudium”, „learning by doing”) sind, unter Berücksichtigung des Vorangestellten, nicht mehr ausreichend.

Die Anforderungen an den Berufsstand der Detektive, seine Qualität und Zuverlässigkeit werden höher anzusetzen sein. Dabei wird deutlich, dass private Ermittler Anforderungen gegenüberstehen, die die generelle Frage rechtfertigen: Ist der Detektiv für die Lösung gegenwärtiger Aufgaben ausreichend qualifiziert?

Qualifikationsdefizit

IST DER BERUFSDETEKTIV AUSREICHEND QUALIFIZIERT?

Ist der Detektiv für die Lösung gegenwärtiger Aufgaben ausreichend qualifiziert ?

Wichtig erscheint deshalb,

  • bereits existierende Ausbildungsmöglichkeiten kritisch zu hinterfragen,
  • deren Qualitäten herauszustellen,
  • Mangel konkret zu benennen und neue Wege für deren Qualitätsanhebung aufzuzeigen


Dies setzt jedoch eine entsprechende Veränderung des Denkprozesses in den Köpfen der Detektive (und der Berufsverbände!) voraus.

Der Schlüssel kann nur in der eigenen Motivation zur Qualifikation liegen, der Entwicklung der Bereitschaft und Akzeptanz zu berufsbegleitenden Bildungsmaßnahmen sowie der Stimulation und Entfaltung eigener Ressourcen (Erfahrungen, Branchenkenntnisse, erarbeitetes Know-how etc.).

Bisheriger Wissensstand ausreichend?

Nicht nur die berechtigte Frage nach der Hinlänglichkeit des Bildungsniveaus von Detektiven stellt sich, sondern vielmehr die Herausstellung der Risiken, die sich aus mangelnder Detektivausbildung (gerade weil keine gesetzlichen “Standards” in der Branche existieren) ergeben. Diese resultieren

  • aus unzureichender Wissensvermittlung durch Ausbildungsstellen und
  • aus unzulänglicher Fachkompetenz des Detektivs aufgrund mangelnder Qualifikation.

Zur Aufgabenerfüllung von Detektiven ist ein hohes Maß an Fachkunde notwendig … , fundierte Rechtskenntnisse bilden die Basis für eine fachgerechte Auftragsabwicklung von der Auftragsannahme (Erkennen des berechtigten Interesses) über die Auftragsgestaltung (Ermittlung, Observation, Beweismittelsicherung, Datenschutz) bis hin zum Einsatz der Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden (Vertraulichkeit des Wortes, Abwägen der Rechtsgüter u.a.).”

Die ZAD hatte bereits 1988 das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) gebeten, ein entsprechendes Begutachtungsinstrumentarium für objektive Beurteilungskriterien bei Detektivschulen zu entwickeln.

Von offiziellen Stellen wird dabei stets herausgestellt,

… dass ZAD-Fortbildungsmaßnahmen sich von anderen Ausbildungsangeboten dadurch unterscheiden, dass nur solche Personen fortgebildet werden, die auch eine praktische Ausbildung erhalten und ein Volontariat oder ein Praktikum nachweisen können.

Die staatliche Anerkennung als “Geprüfter Detektiv/in“ … könnte eine Fortbildung als Detektiv insgesamt aufwerten und zu einer stärkeren Verbreitung der Qualifikation beitragen.

… Potentielle Kunden hatten zudem ein zuverlässigeres Entscheidungskriterium an der Hand, als es ganzseitige Werbeanzeigen und Mitgliedschaften in diversen Berufsvereinigungen darstellen.“ Woraus sich dennoch Probleme bei allen bisherigen Versuchen geeinter Wissensvermittlung ergeben, ist in der durch das BiBB initiierten Studie (Autor: Michael Burgwald) nachzulesen:

…Die Detektivbranche setzt sich äußerst heterogen aus einer Vielzahl von Einzelpersonen zusammen, die aus den verschiedensten Gründen zu keiner gemeinsamen Interessensvertretung finden. Versuche der letzten vierzig Jahre im Detektivgewerbe, sich in einem gemeinsamen Verband zusammenzuschließen, sind bisher gescheitert. Um so schwieriger wird daher eine Einigung auf gemeinsame Qualitätskriterien hinsichtlich der Qualifikation der Mitarbeiter sein.

Die Aufgaben von Detektiven sind weitaus abstrakter in der Wahrnehmung berechtigter Interessen ihrer Auftraggeber. Geschützt werden vor allem Rechtsgüter der Auftraggeber

Die Kerntätigkeiten Ermittlung und Observation dienen dabei in erster Linie der Beschaffung von Informationen, die an die Auftraggeber weitergeleitet werden. Die Tätigkeiten und Aufgabenfelder weisen daher wenig Berührungspunkte mit anderen Berufsfeldern auf.“

Detektive im Risiko

DETEKTIVE IM RISIKO

Auftraggeber setzen den Erfolg des Detektivs voraus und bedenken dabei weniger, dass der Detektiv u.U. mit dem Gesetz in Konflikt geraten könnte. Kaum ein Auftraggeber weiß, dass Detektive keinerlei Sonderrechte besitzen und keine behördliche Unterstützungen zwingend erhalten müssen.

Fehlen dem Detektiv grundsätzliche Rechtskenntnisse, liegt das Risiko, mit dem Gesetz zu kollidieren recht hoch. Leicht lassen sich hierfür eine Reihe von Straftatbeständen aufzählen, wie Hausfriedensbruch, Amtsanmaßung, Bestechung, Verletzung der Allgemeinen Persönlichkeitsrechte, Ausspähung von Daten, falsche Verdächtigung … .

Illegale Praktiken verstoßen nicht nur gegen die Berufsordnung für Detektive, sie sind rechtswidrig!

Negative Erscheinungsformen in der Branche resultieren aus mangelnder persönlicher Zuverlässigkeit, fehlender Fach-und Sachkunde und bilden entsprechende Risiken.

Erfahrungsgemäß tappen unerfahrene Berufsanfänger gerade in diese Fallen. Ohne fundierte Wissensvermittlung und Weitergabe von praktischen Erfahrungen haben Berufseinsteiger einen schlechten Start in ihrer selbständigen Detektivtätigkeit.

Falsche Auftragsanalyse, Verkennung der Rechtslage, unangebrachter und unverhältnismäßiger Einsatz detektivischer Mittel und Methoden sind die traurige Bilanz derartiger Detektivbeauftragungen und enden mit unverwertbaren Informationen.

Nicht nur der Detektiv steht dann im Risiko, sondern vordergründig sein Auftraggeber, der mit erbrachten Fehlleistungen sein berechtigtes Interesse kaum noch durchsetzen kann. Diskretionsverletzungen sind bei derartigen Vorgängen nahezu vorprogrammiert, und Negativberichte in den Medien lassen nicht lange auf sich warten.

Umsetzungswille

VORAUSSETZUNG: UMSETZUNGSWILLEN DER DETEKTIVE

„Solange der Nachweis einer Qualifikation auf Freiwilligkeit beruht, werden die Teilnehmerzahlen der angebotenen Fortbildungen vermutlich nicht steigen, da in der Mehrzahl die zeit-und kostengünstigere Möglichkeit eines schnellen Berufseinstiegs gewählt wird.“

Diese Erkenntnis unterstreicht, dass ohne zwingende Regularien noch immer jeder frei für sich entscheiden kann, ob das Fachwissen für den Detektivalltag ausreicht.

Ob Detektiven dabei § 3 Berufsordnung in Erinnerung kommt (“Pflicht zur Fortbildung“), oder ihnen die 1-2 jährlichen Schulungsseminare der Berufsverbände als ausreichend erscheinen, oder ob sie den Bildungsweg über den 10monatigen Intensiv-Kurs Detektiv-Bildungsplan ist das erste Dokument seiner Art, das von den Innenministern – anlässlich der Überlegungen im BiBB – als geeignete Basis für die Detektivausbildung bezeichnet wurde.

Einheitliche Grundqualifikation, modular abgestimmte und bedarfsorientierte Fortbildungskonzepte, fall- und praxisorientierte Wissensvermittlung sind einige Meilensteine, um die Berufsdetektive nicht mehr herumkommen werden.

Diese Aufgaben können jedoch nur umgesetzt werden, wenn Professionalität durch Leistungsträger der Berufsbranche neu definiert und von jenen initiiert werden, die auch die Bereitschaft aufbringen, ihre fachspezifische Kompetenz (“Herrschaftswissen”) zu teilen. In einer Untersuchung zu den entscheidenden Pleite-Ursachen (Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums) wurde festgestellt, woran Unternehmensgründer am häufigsten scheitern:

Zu 61 % sind es Informationsdefizite über das Marktgeschehen und zu 48% Qualifikationsmängel! Fachwissen, praktische Beherrschung des detektivisches Know-hows und Branchenkenntnisse bilden somit unverzichtbare Voraussetzungen zur effizienten und qualitätsorientierten Arbeit.